Promillerechner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Promillerechner


Du kannst selbst deine Blutalkoholkonzentration mithilfe der Watson-Formel berechnen. Zu Beginn musst du dafür den reinen Alkohol deines Getränks bestimmen und daraufhin kannst du den Promillewert ermitteln, den du circa hast.

Um den reinen Alkohol zu berechnen, musst du einfach die Größe deines Getränks mit dem Vol-%/ 100 multiplizieren und diesen Wert mit 0,8 multiplizieren. Du erhältst damit die Grammzahl an reinem Alkohol, den du beim Konsum des Getränks zu dir nimmst. Hier ein paar Beispiele:

- In einem halben Liter Bier mit 5 % stecken 500 ml x (5/100) x 0,8 = 20 Gramm reiner Alkohol.

- In einem Weinglas à 0,2 l mit 11% sind 200 ml x (11/100) x 0,8 = 17,6 Gramm reiner Alkohol enthalten.

- In einem Schnapsglas (4 cl) mit 40 % Wodka sind 40 ml x (40/100) x 0,8 = 12,8 Gramm reiner Alkohol enthalten.

Wenn du den reinen Alkoholgehalt deines Getränks weißt, kannst du von diesem auf deinen Promillewert schließen. Dazu musst du einfach den reinen Alkoholgehalt durch deine Körperflüssigkeit in kg teilen. Die Körperflüssigkeit beträgt bei Frauen circa 60%, bei Männern sogar 70%.

Wenn eine Frau also 60 kg wiegt und ein Standardglas Wein trinkt (0,1 l), dann beträgt ihr Promillewert: 10 g/ (60 x 0,6) = 0,28 Promille.

Ein 75 kg schwerer Mann hat nach dem gleichen Konsum einen Wert von 10g/ (75 x 0,7) = 0,19 Promille.

Die Blutalkoholkonzentration nimmt um 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab, indem in erster Linie die Leber den Alkohol abbaut. Die Frau aus dem Beispiel ist also nach 1,5 – 3 Stunden wieder bei null, der Mann nach 1 – 2 Stunden. Der Alkoholabbau kann übrigens nicht beschleunigt werden - weder durch alkoholfreie Getränke noch durch frische Luft, spaziergehen oder tanzen.

Wenn dir die Rechnungen zu kompliziert klingen, kannst du deinen Promillewert auch einfach mit einem Online-Promillerechner machen, z.B. diesem hier. Er zeigt dir an, wie viel Promille du hast und wann du voraussichtlich wieder nüchtern sein wirst. Das kann dir bei der Entscheidung helfen, welches Verkehrsmittel dein Mittel der Wahl sein sollte. 

Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol im Straßenverkehr ist bei 4,5% der Unfälle mit Personenschaden (mit)verantwortlich. Alkohol führt zu einer verminderten Reaktions-, Koordinations- und Konzentrationsfähigkeit und kann deshalb im Straßenverkehr gefährliche Folgen haben.  Damit man sich selbst nicht gefährdet, aber auch für andere Menschen keine Gefahr darstellt, ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dabei wird nach Alter, Fahrerfahrung und Fahrzeug entschieden.

0,0 Promille

Für alle Fahranfänger*innen in den ersten beiden Fahrjahren sowie für alle Personen unter 21 Jahren gilt die Regel: Kein Alkohol am Steuer. Verkehrsunfälle treten bei Fahranfänger*innen und jungen Menschen überdurchschnittlich häufig auf. Mit der Regelung wird also das Ziel verfolgt, die Personengruppen, die besonders gefährdet sind, zu schützen. Die Fahrer*innen haben dabei nämlich oft nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Mitfahrenden eine hohe Verantwortung. Die Regel will jungen Leuten also nicht den Spaß verderben, sondern Leben retten.

0,3 Promille

Personen, die über 21 und keine Fahranfänger*innen mehr sind, dürfen eine geringe Menge an Alkohol trinken und danach noch Autofahren. Allerdings kommt es, wenn die fahrende Person einen Promillewert von mind. 0,3 Promille hat und dann einen Unfall baut oder alkoholtypische Verhaltensauffälligkeiten zeigt, zu einer Strafanzeige und einem Bußgeld. Schon bei 0,3 Promille reagiert unser Körper mit einer verringerten Sehleistung und die Konzentration sowie das Urteils- und Reaktionsvermögen sind eingeschränkt. Ein Promillewert von 0,3 ist übrigens schnell erreicht. Bei einer 55 kg schweren Frau reichen dafür schon 10 g reiner Alkohol, d.h. ein Bier à 0,25 l oder ein Glas Wein (0,1 l). Bei einem 75 kg schweren Mann ist der Wert von 0,3 Promille bei circa 30 g reinem Alkohol, also bei drei kleinen Bier, erreicht.

0,5 Promille

Ab 0,5 Promille gilt das Führen von Kraftfahrzeugen als Ordnungswidrigkeit. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Mofa, Motorrad oder Auto handelt und ob es zu alkoholbedingten Auffälligkeiten kommt oder nicht. Wird man dabei erwischt, hat das ein Fahrverbot und ein Bußgeld zur Folge. Wenn der Promillwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, kann man mit 500 € Strafe, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Dieselben Regeln wie für Autos gelten übrigens auch für E-Roller und E-Bikes!

 

1,1 Promille

Wer mit 1,1 oder mehr Promille am Steuer erwischt wird, muss mit einer Vielzahl von negativen Folgen rechnen. Denn ab diesem Wert wird von einer Straftat gesprochen, da eine "absolute Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Es kann zu Geldstrafen, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg kommen. Wer 1,1 oder mehr Promille hat, solllte sein Auto also unbedingt stehen lassen.

1,6 Promille

Auch für Fahrradfahrende gibt es einen Grenzwert. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, bekommt Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, da es ab diesem Wert eine Straftat darstellt. Auch ist das Besuchen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ab diesem Promillwert (unabhängig vom Fahrzeug) Pflicht. Wie sich ein Promillewert von 1,6 auf das Fahrverhalten, die Koordination und die Reaktionsfähigkeit auswirkt, kannst du dir im Selbsttest-Video von PULS anschauen. Wenn du also in Zukunft unsicher bist, welchen Promillwert du hast, dann ist es das klügste, treu dem Motto „Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt“ zu folgen.

FACTS


Hier findest du ein Video mit einem Selbstversuch zum Thema "Wie gefährlich ist es wirklich, betrunken Fahrrad zu fahren?"