Hausordnung des Zentrums für Sport Gesundheit und Wohlbefinden (ZSGW) der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) Standort Kaiserslautern

Stand Juni 2024

Diese Ordnung gilt für die Gebäude 27 und 28 der Paul-Ehrlich-Straße sowie das dazugehörige Außengelände des Zentrums für Sport Gesundheit und Wohlbefinden (ZSGW) der RPTU. Zweck dieser Ordnung ist es, allen Nutzer:innen einen angenehmen, erholsamen und sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Der UNISPORT und das UNIFIT sind Teil des ZSGW. Diese Ordnung bezieht sich vorrangig auf den Sportbetrieb des ZSGW, die zweckgemäße Nutzung der Sportanlagen und darüber hinaus auf die Veranstaltungen, die auf dem Gelände des ZSGW stattfinden.

ALLGEMEINES

Geltungsbereich der Hausordnung

Mit der Nutzung des Geländes von UNISPORT und UNIFIT wird die Gültigkeit der Hausordnung anerkannt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Hausordnung ist per Aushang in den Gebäuden 27 und 28 und auf den Webseiten von UNISPORT und UNIFIT veröffentlicht. Sie wird auf Wunsch in schriftlicher Form ausgehändigt.

Informationen

Aktuelle Informationen wie Nutzungsbedingungen der Angebote, Programmänderungen, Ankündigungen, Ausschreibungen etc. werden auf den Webseiten des ZSGW bekannt gegeben.

Zutritt

Das Nutzen der Angebote von UNISPORT und UNIFIT sowie der Sportflächen in Gebäude 27 und 28 und des Außengeländes ist nur Personen gestattet, die in Besitz einer gültigen Zugangsberechtigung sind. Näheres regeln die Nutzungsordnungen des UNISPORT oder die AGB des UNIFIT.

Nutzungsordnungen und AGB

Die Nutzung der Angebote des ZSGW regeln die jeweils gültigen Nutzungsordnungen oder AGB, welche auf den Webseiten der ZSGW veröffentlicht sind.

Öffnungs- und Schließungszeiten

Je nach Vereinbarung stehen dem/der Nutzer:in das UNIFIT und der UNISPORT innerhalb der ausgehängten Öffnungszeiten zur Nutzung offen. Die Trainingsräume und Sportstätten werden von dem/der Nutzer:in spätestens zehn Minuten vor Schließung verlassen.

Aufsichtspflicht

Die eigenständige Nutzung des Außengeländes des ZSGW ist Personen ab dem 16. Lebensjahr mit gültiger Zugangsberechtigung gestattet. Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Außenanlage nur unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist in der WebApp zu hinterlegen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Näheres, sowie Details oder Ausnahmen regeln die Nutzungsordnungen bzw. AGB.

Rauchen

Das Rauchen ist in den Gebäuden 27 und 28 sowie auf dem Außengelände untersagt. Bei Veranstaltungen bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die Leitung des ZSGW.

Getränke

Das Mitbringen von Glasflaschen in den Gebäuden 27 und 28 sowie auf das Außengelände ist untersagt. Bei mitgebrachten Getränken ist darauf zu achten, dass sie sich in bruch- und auslaufsicheren Behältern befinden.

Das Mitbringen und Konsumieren alkoholischer Getränke während des Sportbetriebs sind nicht gestattet. Bei Veranstaltungen bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die Leitung des ZSGW.

Drogen

Der Besitz und/oder Konsum von Drogen in den Gebäuden 27 und 28 sowie auf dem Außengelände ist untersagt.

Tiere
Das Mitbringen von Tieren in die Gebäude 27 und 28 sowie auf das Außengelände ist während des Sportbetriebes untersagt. Bei Veranstaltungen bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die Leitung des ZSGW. Sollte diese erteilt werden, herrscht auf den gesamten Gelände Leinen- und ggf. Maulkorbpflicht.

Musik

Das Mitbringen und Nutzen von Musikboxen während des Sportbetriebes ist auf dem Gelände und in den Gebäuden des ZSGW den Mitarbeitenden des ZSGW und deren Erfüllungsgehilfen vorbehalten.

Diebstahl

Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertsachen und Garderobe der Nutzenden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, sofern das ZSGW bzw. die RPTU oder ihren Erfüllungsgehilfen insoweit grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist. Das ZSGW übernimmt keinerlei Obhut- oder Überwachungspflichten.

Parkplätze/ Fahrzeuge

Das Befahren des gesamten Geländes des ZSGW ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken für Angehörige der RPTU sowie dem Lieferverkehr gestattet. Das Parken auf dem Sportgelände ist Dienstfahrzeugen der RPTU vorbehalten. Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind auf in einer Breite von mind. 3m jederzeit freizuhalten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Allgemeiner Haftungshinweis

Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, ist die Haftung der RPTU auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Fundsachen

Fundsachen können am Infopoint im UNIFIT oder im Service-Center im UNISPORT abgegeben und abgeholt werden, sofern der/die Nutzende nachweisen kann, dass es sein/ihr Eigentum ist. Fundsachen mit einem Wert geringer als 10€ sowie Kleidung und Schuhe werden nach einer Zeit von vier Wochen entsorgt. Fundsachen mit einem Wert über 10€ werden nach einer Frist von 8 Wochen an das Fundbüro der Stadt Kaiserslautern übergeben.

Weisungsgebundenheit

Für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgt unser speziell dafür ausgebildetes Personal. Die Mitarbeitenden stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung

Diese Hausordnung soll den Interessen Aller dienen. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann vom Besuch des UNIFITs oder des gesamten UNISPORTs mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

 

UNIFIT

Verhalten der Nutzenden

Wir bitten unsere Nutzenden sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung, eine entspannte und angenehme Studioatmosphäre gewährleistet sind und andere Nutzende nicht belästigt werden. Wir wünschen uns ein sportliches und faires Miteinander zwischen allen Studionutzenden, den Trainern:innen und dem Hauspersonal. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte bitten wir pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden und Mängel bitten wir unverzüglich den Mitarbeitenden zu melden.

Trainingsbekleidung und Schuhe

Die Kursräume und die Trainingsfläche dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten, hellen Sohlen betreten werden. Training jeglicher Art barfuß oder mit Strümpfen ist unzulässig. Das Training ist nur in geeigneter Trainingsbekleidung erlaubt. Dazu gehört auch, dass im UNIFIT die Trainingskleidung Bauchnabel, Brustwarzen sowie Gesäß und Geschlechtsteile vollständig bedecken muss. Das Umkleiden ist nur in den Umkleideräumen erlaubt.

Verhalten im Trainingsbereich

Beim Training an den Geräten sind aus hygienischen Gründen ausreichend große, saubere Bade-/Handtücher auf die Polster oder gegebenenfalls unter die Geräte zu legen. Hiervon werden keine Ausnahmen geduldet. Wer bei körperlicher Anstrengung besonders zum Schwitzen neigt, wird um weitere Vorsorge gebeten (Ersatzkleidung und Ersatzhandtücher). Sollten Sie einmal kein Handtuch bei sich haben, können Sie sich ein Handtuch an der Theke ausleihen. Selbst mitgebrachte Trainingshilfsmittel z.B. Zughilfen o.ä. sind unzulässig. Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln mit Ausnahme von Getränken sind untersagt.

 

Unfallverhütung

Die Nutzung aller Fitnessgeräte ist ausschließlich nach vorheriger Geräteeinweisung durch die fachkundigen Trainer:innen des UNIFIT gestattet. Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte/Einrichtungen hat das UNIFIT nicht zu vertreten.

Um Verletzungen durch Glasscherben und Verschmutzungen zu vermeiden, dürfen Getränke in Glasgefäßen ausschließlich im Fitnessthekenbereich getrunken werden.

 

Ordnung im Trainingsbereich

Helfen Sie bitte mit, Ordnung auf der Trainingsfläche zu halten. Legen Sie bitte alle Trainingsgegenstände nach Gebrauch geordnet an Ihren Platz zurück. Die beweglichen Geräte (z.B. Hanteln, Scheiben, etc.) müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Hanteln sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen. Sämtliche Geräte sind vor Gebrauch auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Langhanteln dürfen nur mit Verschlüssen benutzt werden. Grundsätzlich ist das Hanteltraining nur in dem dafür vorgesehenen Bereich erlaubt. Unkontrolliertes, lautstarkes Ablegen von Gewichten jeder Art sowie das zusätzliche Beschweren von Kraft-Trainingsgeräten ist aus Sicherheitsgründen unzulässig.

Sporttaschen

Sporttaschen dürfen nicht mit in den Trainingsbereich oder in die Kursräume genommen werden, sondern sollen in den Spinden der Umkleiden eingeschlossen werden.

Saunaanlage

Die Sauna ist entsprechend der veröffentlichten Saunazeiten in Betrieb und wird nach Bedarf eingeschaltet. Sie wird bis zu einer Temperatur von 90°C aufgeheizt. Die Sauna ist zu den veröffentlichten Saunazeiten im Eco-Modus und wird bei einer Anmeldung eines Mitglieds vor Ort eingeschaltet (Aufheizphase ca. 10 Minuten). Wenn keine Personen mehr die Sauna nutzen, wird wieder der Eco-Modus aktiviert. Bitte benutzen Sie bei dem Saunieren aus Hygienegründen ein Bade-/Handtuch als Unterlage, dies gilt auch für die Liegen im Ruheraum. Vermeiden Sie bitte jeden Körperkontakt mit dem Holz. Bitte beachten Sie die ausgehängten Saunaregeln.

Garderobenschränke

Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertsachen und Garderobe der Nutzenden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, sofern das ZSGW bzw. die RPTU oder ihren Erfüllungsgehilfen insoweit grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist. Die ZSGW übernimmt keinerlei Obhut- oder Überwachungspflichten.

Nasszonen

Aus Hygiene- und Infektionsgründen tragen alle Personen dazu bei, den Nasszonenbereich so sauber wie möglich zu halten. Auf keinen Fall darf der Nassbereich mit Straßen- oder Trainingsschuhen betreten werden. In dem Nasszonenbereich ist das Rasieren und Haare tönen oder färben verboten. Bei Verschmutzungen bitten wir um Information an unsere Mitarbeitenden. Bei zusätzlich anfallenden Kosten für Reinigung, die durch ein Mitglied verursacht werden, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Nutzung der Kinderbetreuung

Eltern, die ihr Kind zur Aufsicht in die Kinderbetreuung geben, dürfen dies nur dann tun, wenn sie sich in dieser Zeit auch selbst in den Räumlichkeiten des UNIFIT befinden.

Pünktlichkeit

Bei Teilnahme am Kursprogramm ist auf Pünktlichkeit zu achten. Nach Ablauf der Erwärmung ist eine Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich. Ob ein verspäteter Einstieg während der Erwärmung noch zulässig ist, entscheidet die Kursleitung.

Squashcourt

Der Squashcourt darf ausschließlich mit sauberen Sportschuhen mit abriebfesten, hellen Sohlen bespielt werden. Diese sind vor dem Squash am Infopoint vorzuzeigen. Spielen Nutzende dennoch mit dunklen oder schmutzigen Sohlen, so sind Mitarbeitende des ZSGW berechtigt die Spielenden des Platzes zu verweisen und im wiederholten Falle Hausverbot zu erteilen. Sind Verunreinigungen nachweisbar, werden die Kosten für die anfallenden zusätzlichen Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt.

 

UNISPORT

Sportbekleidung

Die Sporthalle und Kursräume dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten (Bezeichnung non-marking) oder hellen Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen der Sportart entsprechend sein. Rasenplätze dürfen außerhalb von Wettkampfveranstaltungen nicht mit Stollenschuhen bespielt werden. Das Kunstrasenfeld darf ausschließlich mit geeigneten Schuhen mit kurzen Nocken (AG-Sohlen) bespielt werden. Es können weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten ausgegeben werden, diese werden den Teilnehmenden bei der Anmeldung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

Nutzen Teilnehmende die Sportstätten dennoch mit nicht geeignetem Schuhwerk, so sind Mitarbeitende des ZSGW berechtigt die Nutzenden des Platzes zu verweisen und im wiederholten Falle Hausverbot zu erteilen. Sind Verunreinigungen nachweisbar, werden die Kosten für die anfallenden zusätzlichen Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt.

Sportstättenaufsicht

Der Zutritt zu den Sportstätten des UNISPORTs ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hausmeister:innen sowie sonstige Beauftragte des UNISPORTs sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren. Auf Verlangen ist die Zugangsberechtigung vorzuzeigen.

Nasszonen

Aus Hygiene- und Infektionsgründen tragen alle Personen dazu bei, den Nasszonenbereich so sauber wie möglich zu halten. Auf keinen Fall darf der Nassbereich mit Straßen- oder Trainingsschuhen betreten werden. In dem Nasszonenbereich ist das Rasieren und Haare tönen oder färben verboten. Bei Verschmutzungen bitten wir um Information an Mitarbeitenden des ZSGW. Bei zusätzlich anfallenden Kosten für Reinigungsarbeiten, die durch Nutzende verursacht wurden, werden diese dem Verursachenden in Rechnung gestellt.

 

Außenbereich

Parkplätze / Vorplätze

Auf dem Außengelände des ZSGW gilt jeweils zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Straßenverkehrsordnung; weiterhin sind unter bestimmten Umständen Sonderregelungen zu beachten, auf die mit aktuellen Aushängen hingewiesen werden. Allgemein ist auf den Außenanlagen sowie auf Vorplätzen auf Sauberkeit zu achten. Abfall bzw. Unrat werden in den dafür bereitstehenden Behältern entsorgt.

Nutzungsbedingungen Grillstätte, Räume und Flächen

Die Einzelheiten der Regelungen in den o.g. Bereichen sind in den Überlassungsbedingungen für die Nutzung der ZSGW- Grillstätte und die Benutzung von Räumen und Flächen der RPTU geregelt.