Nutzungsordnung
Nutzungsordnung zu den Angeboten des UNISPORT des ZSGW der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU)
Stand Juni 2024
Diese Bedingungen beziehen sich auf das UNISPORT- Abo, die Sportscard Landau, das UNISPORT-Kids-Abo, die Zusatzkarten und die zahlungspflichtigen Workshops des UNISPORT des ZSGW.
1. Teilnahmebedingungen
Berechtigt zur Nutzung der Sportanlagen des UNISPORT sowie zur Teilnahme am Sportprogramm sind alle Hochschulmitglieder (d.h. Studierende, Bedienstete, etc.) der RPTU Kaiserslautern-Landau. Freie Plätze stehen im Rahmen der Kapazitäten für Gäste zur Verfügung.
Die Teilnahme und Nutzung ist nur mit einer gültigen Zugangsberechtigung gestattet. Zugangsberechtigt sind Inhabende eines UNISPORT-Abos oder UNISPORT-Kids-Abos und ggf. Zusatzkarten, einer Sportscard Landau sowie Tageskarteninhabende. Zugangsberechtigungen können ausschließlich über den Kundenlogin der ZSGW WebApp erworben werden. Das Anlegen eines Kundenkontos ist Voraussetzung. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Tarifgruppe.
Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Tarifgruppe (Statusgruppe) ist bei Erfassung der persönlichen Daten im Kundenkonto zu erbringen. Informationen zur Höhe des Entgeltes können auf der Website des UNISPORT nachgelesen werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nach Abschluss des Kaufes nicht möglich. Sofern der Tarifgruppenstatus nicht nachgewiesen wird, wird der Nutzende der dann gültigen Tarifgruppe zugeordnet und die entstehende Differenz zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25€ in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmenden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass der dem UNISPORT entstandene Schaden wesentlich niedriger bzw. ersparte Aufwendungen des UNISPORT wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Beträge bzw. Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte (z.B. Nachrücker) stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Teilnehmende nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Folgende Tarifgruppen werden unterschieden:
A | Studierende der RPTU Kaiserslautern-Landau |
B | Bedienstete der RPTU Kaiserslautern-Landau |
C | Alle anderen Personen, die den vorherigen Gruppen nicht zugeordnet werden können |
Mit der Registrierung in der ZSGW WebApp sichert der Nutzende zu, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist er verpflichtet, die Angaben in seinem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern. Studierende und Mitarbeitende der RPTU haben die Möglichkeit, eine Recovery-Mailadresse anzugeben, sollte ihr Uni-Mailkonto nicht mehr zugänglich sein. Sofern Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch vorliegt, sind Nutzende verpflichtet, das ZSGW unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren.
Zur Teilnahme am Sportprogramm ist eine Anmeldung zum jeweiligen Kursangebot in der ZSGW WebApp notwendig.
Eine Teilnahme am Sportprogramm ist ab 16 Jahren gestattet. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist bei den Angeboten des UNISPORT nur an Veranstaltungen möglich, die explizit als Kinder- und Jugendsportkurse ausgewiesen sind. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen alle zahlungspflichtigen Buchungen über das Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Alle Anmeldungen, die nicht zahlungspflichtig sind, können von den Nutzenden zwischen dem 16. und der Vollendung des 18. Lebensjahres über ein eigenes, mit dem Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten verknüpften Kundenkonto des Jugendlichen erfolgen. Bei Nutzung des Sportgeländes ohne Kursteilnahme durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss eine aufsichtsberechtigte Person oder einer sonstigen volljährigen Person anwesend sein, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist in der ZSGW WebApp zu hinterlegen und auf Verlangen vorzuzeigen. Den Aufsichts- und Erziehungsberechtigten obliegt es, für die Einhaltung der Nutzungs- und Hausordnung durch die ihnen anvertrauten Personen Sorge zu tragen. Der Aufsichtsperson ist es strikt untersagt, die Sportanlagen eigenständig zu nutzen, wenn sie einen kostenfreien Zugang zur Anlage zur Aufsicht eines Schutzbefohlenen erhalten hat.
Voraussetzung zur Teilnahme ist eine volle Sporttauglichkeit. Das Sporttreiben unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen ist untersagt.
Sofern die Durchführung der Angebote des UNISPORT, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Übungsleitenden, von Teilnehmenden nachhaltig gestört wird, kann dieser vom Angebot ausgeschlossen werden. Der UNISPORT behält jedoch den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem UNISPORT in diesem Fall keine oder eine niedrigere Teilnahmegebühr zusteht.
2. UNISPORT-Abo
2.1 Erwerb
Der Erwerb eines UNISPORT-Abos ist für alle oben aufgeführten Statusgruppen möglich.
Der Erwerb eines UNISPORT-Abos für Jugendliche zwischen 16 und Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt über das Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten. Für Kinder unter 16 Jahren ist der Erwerb eines UNISPORT-Kids-Abos möglich. Dies erfolgt über das Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten.
Der Erwerb eines UNISPORT-Abos berechtigt nicht zur Teilnahme an den Angeboten am Standort Landau.
2.2 Entgelte und Fälligkeit
Die Mindestlaufzeit der Abonnements beträgt 6 Monate und kann mit einer Frist von drei Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgt, verlängert sich das Abo auf unbestimmte Zeit. Das Abo kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen gekündigt werden. Hierzu ist der Kalendertag des ersten Vertragsabschlusses ausschlaggebend. Existiert der Kalendertag im gewünschten Kündigungsmonat nicht (z.B. Schaltjahr), wird der 1. des darauffolgenden Monats als Kündigungsdatum gesetzt.
Das jeweilige Entgelt ist halbjährlich im Voraus fällig. Wird das Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, erfolgt eine (anteilige) Rückerstattung in Höhe des über das Laufzeitende hinausgehenden, aber bereits vereinnahmten Betrages.
Eine Kündigung kann im Kundenkonto oder über das zur Verfügung gestellte Webformular auf der Website des UNISPORT erfolgen.
3. Sportscard Landau
Der Erwerb einer Sportscard Landau ist ausschließlich für Studierende und Bedienstete der RPTU möglich. Ein UNISPORT-Abo ist hierfür nicht notwendig. Der Erwerbende ist teilnahmeberechtigt für das Angebot des UNISPORT Standort Landau. Eine Sportscard Landau kann für jeweils ein Semester erworben werden. Die Buchung erfolgt über das Kundenkonto. Die Sportscard Landau verliert ihre Gültigkeit mit Ende des jeweiligen Semesters, in dem sie gebucht wurde. Eine automatische Verlängerung geschieht nicht.
4. Zusatzkarte
4.1 Erwerb
Für einige Angebote des UNISPORT müssen Zusatzkarten erworben werden. Informationen zu aktuellen Zusatzkarten und deren Konditionen können auf der Website des UNISPORT nachgelesen werden. Die Anzahl der buchbaren Zusatzkarten pro Angebot ist je nach Kapazität, pro Semester begrenzt. Für die Nutzung der Angebote, für die eine Zusatzkarte notwendig ist, muss ein gültiges UNISPORT-Abo oder Unisport-Kids-Abo bestehen.
4.2 Entgelte und Fälligkeit
Eine Zusatzkarte kann für jeweils ein Semester erworben werden. Die Buchung erfolgt über das Kundenkonto. Die Zusatzkarte verliert ihre Gültigkeit mit Ende des jeweiligen Semesters, in dem sie gebucht wurde. Eine automatische Verlängerung geschieht nicht. Besteht kein gültiges UNISPORT-Abo oder UNISPORT-Kids-Abo oder endet dieses vor dem Ende des laufenden Semesters, verliert auch die Zusatzkarte ihre Gültigkeit. Eine weitere Teilnahme an den Kursen ist nicht möglich. Die Weitergabe der Zusatzkarte an Dritte ist nicht gestattet.
5. Kursausfälle
Der UNISPORT informiert Teilnehmende umgehend über den Ausfall oder die Verschiebung eines Kurses. Wird die, durch den UNISPORT festgelegte Mindestanzahl der Teilnehmenden nicht erreicht informiert der UNISPORT im Rahmen der Möglichkeiten frühzeitig. Planbare Maßnahmen (z.B. Klausurenphasen, Bauarbeiten, Veranstaltungen) werden frühzeitig angekündigt und kommuniziert.
6. Workshops
Die Teilnahme an Workshops ist nur nach Buchung des jeweiligen Workshops im Kundenkonto möglich. Für die Anmeldung und Teilnahme an Workshops ist kein UNISPORT-Abo, UNISPORT-Kids-Abo oder Sportscard Landau notwendig. Die Anzahl der Teilnehmenden ist abhängig von der Sportart begrenzt.
6.1 Anmeldung auf der Warteliste
Ist ein Workshop bereits ausgebucht, erfolgt die Anmeldung unverbindlich auf der Warteliste des Workshops. Falls ein Platz für den Workshop frei wird, informiert der UNISPORT den Nachrückenden per E-Mail über das Freiwerden des Platzes. Wird der Platz nicht binnen 48 Stunden nach Zusendung der E-Mail bestätigt und bezahlt, gleicht dies einem Rücktritt von der Anmeldung, es fallen dabei keine Gebühren an. Wird ein Platz kurzfristig, also weniger als 72 Stunden vor Workshopbeginn durch den Rücktritt eines Teilnehmenden frei, behält sich der UNISPORT vor alle Personen auf der Warteliste zu kontaktieren. Der Platz wird in diesem Falle an die Person vergeben, die den Platz zuerst bestätigt. Die Zahlung des Nachrückenden erfolgt erst nach Bestätigung des Platzes und Zahlungsaufforderung durch den UNISPORT.
6.2 Rücktritt von einer Workshopanmeldung
Eine Stornierung kann über den Kundenlogin der ZSGW WebApp erfolgen.
Für den Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
Bei jeder Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10€ einbehalten.
Ab 14 Tage vor Workshopbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass der dem UNISPORT entstandene Schaden wesentlich niedriger bzw. ersparte Aufwendungen des UNISPORT wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Beträge bzw. Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte (z.B. Nachrücker) stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Teilnehmer nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.3 Leistungsänderung oder Rücktritt durch den UNISPORT
Der UNISPORT kann einen Workshop ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben, ändern oder an einen anderen Ort verlegen, wenn
- schlechte Wetterverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmenden unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.
- die fachliche Anleitung des Angebotes nicht durch einen Übungsleitenden des UNISPORT erfolgen kann.
- die durch den UNISPORT festgelegt Mindestanzahl an Teilnehmenden nach Anmeldeschluss nicht erreicht wurde.
Der UNISPORT wird die Teilnehmer in diesen Fällen unverzüglich informieren. Im Falle der vollständigen Absage durch den UNISPORT werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Entgelte in vollem Umfang zurückerstattet.
7. Tageskarten
Die Angebote des UNISPORT-Abos und des UNISPORT-Kids-Abo und einige Angebote der Zusatzkarten können in Form von Tageskarten erworben werden. Informationen zu aktuellen Tageskarten und deren Konditionen können auf der Website des UNISPORT nachgelesen werden. Diese gelten als Zugangsberechtigung für den jeweils gebuchten Tag und enden mit Betriebsschluss. Die Anzahl der zum Verkauf stehenden Tageskarten ist pro Tag begrenzt. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Tarifgruppe des Erwerbenden.
8. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungsvorgänge werden über unseren Zahlungspartner ProCampus GmbH vereinnahmt, eine andere Bezahlform ist nicht möglich.
9. Haftung
Die Haftung des UNISPORT, insbesondere für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichtverletzungen herrühren, ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet der UNISPORT für leichte Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des UNISPORT. Für selbstverschuldete Unfälle und Schäden, die sich der Nutzer aus selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen und Krankheiten anlässlich der Benutzung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens des UNISPORTs, dessen Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen keine Haftungspflicht.
Jeder Teilnehmende haftet im üblichen Umfang für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden oder Verluste. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
10. Versicherung
Studierende und Bedienstete der RPTU Kaiserslautern-Landau sind vereinzelt im Rahmen von UNISPORT-Kursen des Sportprogramms über die Landesunfallkasse versichert. Jeder Unfall bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung der Landesunfallkasse. Spielgruppen ohne festen Übungsleitenden sind hiervon ausgenommen. Unfälle müssen auf einem Unfallmeldebogen, im Servicecenter des ZSGW sofort gemeldet werden. Die zeitnahe Begutachtung des Unfallschadens durch einen Durchgangs-Arzt/ Ärztin ist unerlässlich, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Kursangebote, die durch den Erwerb einer Zusatzkarte oder in Form eines Workshops genutzt werden, sind nicht über die Landesunfallkasse versichert. Teilnehmende anderer Statusgruppen (s.o.) sind grundsätzlich nicht versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich.
11. Verwendung von Bildmaterial
Der UNISPORT ist berechtigt Bild- und Videoaufnahmen während der Angebote für die Öffentlichkeitsarbeit (auf Websites, in sozialen Medien, sowie in Printmedien) zu verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Der UNISPORT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der UNISPORT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend würde oder der UNISPORT freiwillig daran teilnimmt, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.
13. Kontakt
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern- Landau
Zentrum für Sport Gesundheit und Wohlbefinden
Paul-Ehrlich-Straße 28
67663 Kaiserslautern
Tel.: 0631 205 3443
E-Mail: unisport-kl@rptu.de