FAQ: How To Peak 17

 

 

 

 

 

 

 

 

FAQ: How To Peak 17



Du möchtest "Peak 17", den Kletterturm an der RPTU nutzen - aber fragst dich, wie funktioniert das Ganze denn? Wer, wo, was, wann und warum überhaupt?

Keine Sorge! Wir haben sehr viele Fragen hier für dich beantwortet. Solltest du noch weitere Fragen haben oder etwas ist unklar, kannst du dich jederzeit an unser Team wenden. Schreibe uns einfach eine Mail an unisport-peak17(at)rptu.de und versuchen dir schnellst möglichst weiter zu helfen.

Wir sehen uns - bis bald beim UNISPORT an "Peak 17"!


Öffnungszeiten und Betrieb

Die aktuellen Öffnungszeiten findest du auf der eigens dafür eingerichteten Website "Öffnungszeiten".

Während der Kernöffnungszeiten ist immer Personal von uns vor Ort. Richtung Spätersommer werden wir unsere Öffnungszeiten um Parallelnutzungszeiten mit dem Landesverband des DAV RLP und dem HHG erweitern, hier kann es sein, dass kein Personal vor Ort ist welches Aufsicht führt.

Auf dem Gelände existieren keine Umkleiden und Duschen, kommt daher "ready to climb" zum Turm.

Wir haben auf dem Gelände leider keine Spinde für Wertsachen.

Da der Turm gleichzeitig Teil des Landesleistungszentrum RLP im Sportklettern ist, wird durch die stattfindenden regionalen und nationalen Wettkämpfe regelmäßig umgeschraubt. Auch im breitensportlichen Bereich ist unser Anspruch quartalsweise neue Routen zu bieten. Ob während des Umschraubens geklettert werden kann, hängt vom Umfang der Umschraubaktivitäten ab. Bei Wettkämpfen wird der Turm vor und nach dem Wettkampf zum Routenbau komplett (max. 24 Tage pro Jahr)- bzw. teilgesperrt (auch max. 22 Tage pro Jahr). Bei kleinen Wettkämpfen und regulären Umschraubaktivitäten versuchen wir diese an Randzeiten durchzuführen oder nur einzelne Wandsegmente zu sperren. Wir geben unser Bestes Sperrung auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.

Wieviele Personen sich am Turm befinden, findet man nur vor Ort heraus. In den Kernnutzungszeiten steht der komplette Turm (exklusive der Speedwand) zum Klettern bereit, bei 26 Umlenkern ist hier Platz für viele Seilschaften. In der Parallelnutzungszeit mit unseren Partnern von HHG und DAV Landesverband RLP können maximal 20 zusätzliche Personen am Turm klettern. Während dieser Zeit haben die Athleten der Partner das Routenwahlrecht.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es, außer bei Events, keine gastronomischen Angebote am Turm. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ausdrücklich erlaubt. Bitte bei den Getränken keine Glasflaschen mitbringen, hier liefert unsere Hausordnung einige wichtige Hinweise.

Leider sind auf dem gesamten Sportgelände gemäß der Hausordnung des ZSGW inkl. Peak 17 keine Tiere gestattet.


Wie funktioniert das mit dem Eintritt?

Alle Infos zu Eintrittskosten findest du auf der eigens dafür eingerichtten Webseite Karten und Preise. Rabatte werden für DAV Mitglieder, deren Sektion im Landesverband RLP Mitglied ist, eingeräumt, näheres findet sich ebenfalls auf der Seite Karten und Preise.

Ja, wir haben 11er Karten, du zahlst zehn Eintritte und bekommst den elften geschenkt. Dauerkarten gibt es in Form von Jahreskarten. Das Startdatum kannst du in der Webapp festlegen, eine Bezahlung muss vorab geschehen.

Das Klettern am Turm ist ausschließlich mit den notwendigen Kenntnissen der Seil- und Sicherungstechnik möglich. Der Unisport bietet eigene Kurse (indoor und outdoor) an, diese findest du auf unserer Website bei Freizeiten und Workshops. Die notwendigen Basics kannst du aber auch beim vielfältigen Kursprogramm des Deutschen Alpenvereins erwerben.

Kostenfreie Eintritte bieten wir leider nur für Erziehungsberechtigte, die die Aufsichtspflicht für ihre Kinder übernehmen oder diese Sichern und nicht eigenständig Klettern, an. Bei offiziellen Wettkämpfen muss man als Zuschauer selbstverständlich keine Eintrittskarte kaufen.

Unsere Eintrittskarten sind Einzeleintritte und werden mit dem Betreten des Kletterturmgelände "entwertet", daher ist es kein Problem eine Karte zu kaufen und an einem anderen Tag zu nutzen.

Bei Problemen rund um die Buchung wende dich bitte an unsere Kollegen vom IT Support unter zsgw-it(at)rptu.de. Bei Problemen bei der Bezahlung, wende dich gerne an unseren Zahlungspartner Procampus (info(at)procampus.de). Über den Shop kannst du mit PayPal, Kreditkarte (freigegeben für Onlineeinkäufe) und Giropay bezahlen.

Das ist leider nicht möglich, der Erwerb von Tickets jeglicher Art ist nur über unsere ZSGW Web-App möglich.

Leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich das Gelände bei Einzeleintritten und 11er Karten Eintritten an einem Tag mehrfach zu betreten und zu verlassen. Bei Jahreskarten geht das natürlich.

Der Turm hat einen Dachüberstand der es möglich macht bei Regen zu klettern, wenn der Wind allerdings zu stark wird kann es sein, dass nur die stark überhängenden Wind abgewandten Wandbereiche trocken beklettert werden können. Achtung: Bei Gewitter ist das Klettern am Turm aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet.

Bei Wettkämpfen ist der Turm den Teilnehmenden am Wettbewerb vorbehalten. Es gibt aber auch Events bei denen das Klettern gestattet ist, näheres findest du in der jeweiligen Eventbeschreibung.

Aus Sicherheitsgründen ist das Klettern bei Gewitter nicht gestattet.

Kinder/Jugendliche

Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formblatt des ZSGW) ist vor der Nutzung vorzulegen. Den Aufsichts- und Erziehungsberechtigten obliegt es, für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung durch die ihnen anvertrauten Personen Sorge zu tragen. Der Aufsichtsperson ist es strikt untersagt, die Kletteranlage eigenständig zum Klettern zu nutzen, wenn sie einen kostenfreien Zugang zur Anlage zur Aufsicht eines Schutzbefohlenen erhalten hat. Das Sichern des Schutzbefohlenen ist gestattet.

Minderjährige ab vollendetem 16. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (Formblatt des ZSGW) und über die notwendigen Sicherungskompetenzen verfügen. Die Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Benutzerkonto der ZSGW Webapp hochgeladen und verifiziert werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt bieten wir keine Kinder-/Jugendkurse an, diese sind aber geplant. Sobald wir soweit sind informieren wird darüber auf unserer Website.

Noch bieten wir keine Kindergeburtstage an, dass möchten wir aber schnell ändern. Sobald wir alles Infos dazu zusammen haben, informieren wir darüber auf unserer Website.

Alles zu Ausrüstung und Sicherheit:

Zum jetzigen Zeitpunkt findet kein Materialverleih statt. Wir arbeiten daran ein entsprechendes Angebot in unseren Kernnutzungszeiten anzubieten. Sobald dies möglich ist, geben wir auf unserer Website dazu eine Information.

Nein, der Turm ist komplett mit Exen und Umlenkern ausgestattet.

Bei der Nutzung der Kletteranlage müssen Seile verwendet werden, die eine Mindestlänge von 50 m aufweisen. Das Traversieren von mehr als drei Umlenker- Exenlinien ist nicht gestattet.

Die Verwendung von Selbstsicherungsautomaten ist ausschließlich bei Anwesenheit von Aufsichtspersonal gestattet. Weiterhin ist die Nutzung Personen  vorbehalten, die über eine explizite Einweisung in den zu nutzenden Selbstsicherungsautomaten erhalten haben und die die  erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen. Da bei Selbstsicherungsautomaten kein Partnercheck im herkömmlichen Sinne möglich ist, muss das korrekte Einhängen selbständig überprüft werden. Sofern möglich, sollte stets das Vier-Augen-Prinzip Anwendung finden. Die Nutzenden sind verpflichtet vor jeder Nutzung einen Funktionscheck durchzuführen, indem sie nach 2,5 m Kletterhöhe durch einen Sturz den Sicherungsmechanismus auslösen. Erfolgte dieser ordnungsgemäß, kann der Selbstsicherungsautomat bis zum Ausbinden genutzt werden.

Zur Nutzung der Anlage darf nur normkonforme PSA gemäß den jeweils passenden EN genutzt werden. Diese muss innerhalb ihres Lebens- und Nutzungsdauerintervalls liegen. Verschleißgrenzen dürfen nicht überschritten sein. Werden dynamische Sicherungsgeräte genutzt, müssen diese ebenso innerhalb ihrer Lebens- und Nutzungsdauer liegen und frei von scharfen Kanten, Graten oder sonstigen Beschädigungen sein.

Ein Sicherungsschein ist nicht notwendig, du musst wenn du am Turm klettern möchtest bestätigen, dass du die "Kletterregeln an der Kletteranlage der RPTU in Kaiserslautern" kennst und nach diesen Handeln kannst. Personen die diese Regeln nicht sicher einhalten können müssen zunächst einen Kurs besuchen.

Tritte, Griffe und Sicherungspunkte dürfen weder neu angebracht, verändert, noch beseitigt werden. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit lockern oder brechen. Lose Griffe oder Tritte und sonstige Schäden bitte unverzüglich den Mitarbeitenden von uns melden.


Ich habe noch ungeklärte Fragen oder Anmerkungen...

Fragen beantworten wir gerne. Schau zunächst in den FAQ´s nach, wenn dann noch fragen offen sind, melde dich bei unisport-peak17(at)rptu.de

Tritte, Griffe und Sicherungspunkte dürfen weder neu angebracht, verändert, noch beseitigt werden. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit lockern oder brechen. Lose Griffe oder Tritte und sonstige Schäden bitte unverzüglich den Mitarbeitenden von uns melden.

Wir suchen immer wieder Unterstützer im Bereich Routenbau, für die durchführung von Kindergeburtstagen und ähnlichem, bei Interesse melde dich bei unisport-peak17(at)rptu.de

Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

Grundsätzlich können wir solche Sondervents für dich gestallten. Bei Interesse melde dich bitte bei unisport-peak17(at)rptu.de