Nutzungsordnung

ZSGW


Nutzungsordnung zu den Angeboten des UNISPORT des ZSGW der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU)

Stand März 2023

Diese Bedingungen beziehen sich auf das UNISPORT- Abo, die UNISPORT- Karte- Landau, die Zusatzkarten und die zah- lungspflichtigen Workshops des UNISPORT des ZSGW.

1. Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle Hochschulmitglieder (d.h. Studie- rende, Bedienstete, etc.) der RPTU Kaiserslautern-Landau. Freie Plätze stehen im Rahmen der Kapazitäten für Gäste zur Verfügung.

Die Teilnahme und Nutzung ist nur mit einer gültigen Zu- gangsberechtigung gestattet. Zugangsberechtigt sind Inha- bende eines UNISPORT-Abos und ggf. Zusatzkarten, einer UNISPORT- Landau- Karte sowie Tageskarteninhabende. Zugangsberechtigungen können ausschließlich über den Kundenlogin auf der Website des UNISPORTS erworben wer- den. Das Anlegen eines Kundenkontos ist Voraussetzung. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Tarifgruppe. Ein Statusnachweis ist bei Erfassung der persönlichen Daten im Kundenkonto zu erbringen. Informationen zur Höhe des Ent- geltes können auf der Website des UNISPORT nachgelesen werden. Das Entgelt für die Zugangsberechtigung richtet sich nach dem Status des Teilnehmenden.

Folgende Tarifgruppen werden unterschieden

A

Studierende der RPTU Kaiserslautern-Landau

B

Bedienstete der RPTU Kaiserslautern-Landau
Bedienstete kooperierender Institutionen
Studierende anderer Hochschulen Auszubildende
FSJ, BFD
Schüler:innen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Menschen mit Beeinträchtig (ab 50% Schwerbehinderung)
Rentner:innen/ Pensionär:innen

C

Alle anderen Personen, die den vorherigen Gruppen nicht zugeordnet werden können

 

Eine Teilnahme am Sportprogramm ist ab 16 Jahren gestat- tet. Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres jedoch ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist bei den Angeboten des UNISPORT nur an Veranstaltungen möglich, die explizit als Kinder- und Jugendsportkurse ausgewiesen sind. Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres müssen alle Buchungen über das Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Bei Nutzung des Sportgeländes ohne Kursteilnahme durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss eine aufsichtsberechtigte Person mit anwesend sein.

Die Zugangsberechtigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.

2. UNISPORT-Abo

2.1 Erwerb

Der Erwerb eines UNISPORT-Abos ist für alle oben aufgeführten Statusgruppen möglich.
Der Erwerb eines UNISPORT-Abos für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erfolgt über das Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten. Für Kinder unter 16 Jahren ist der Erwerb eines Kinder(turn)-Abos möglich. Dies erfolgt ebenfalls über das Kundenkonto eines Erziehungsberechtigten.

Der Erwerb eines UNISPORT-Abos berechtigt nicht zur Teil- nahme an den Angeboten am Standort Landau.

2.2 Entgelte und Fälligkeit

Die Mindestlaufzeit der Abonnements beträgt 6 Monate. So- weit keine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgt, verlängert sich das Abo auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Wochen zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Das jeweilige Entgelt ist halbjährlich im Voraus fällig. Wird das Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, erfolgt eine (anteilige) Rückerstattung in Höhe des über das Laufzeitende hinausgehenden, aber bereits ver- einnahmten Betrages.

Eine Kündigung kann im Kundenkonto oder über das zur Verfügung gestellte Webformular auf der Website des UNISPORT erfolgen.

3. UNISPORT-Karte-Landau

Der Erwerb einer UNISPORT-Karte-Landau ist ausschließlich für Studierende und Bedienstete der RPTU möglich. Ein UNI- SPORT-Abo ist hierfür nicht notwendig. Der Erwerbende ist teilnahmeberechtigt für das Angebot des UNISPORT Stand- ort Landau. Eine UNISPORT-Karte-Landau kann für jeweils ein Semester erworben werden. Die Buchung erfolgt über das Kundenkonto. Die UNISPORT-Karte-Landau verliert ihre Gültigkeit mit Ende des jeweiligen Semesters, in dem sie ge- bucht wurde. Eine automatische Verlängerung geschieht nicht.

4. Zusatzkarte

4.1 Erwerb

Für einige Angebote des UNISPORT müssen Zusatzkarten erworben werden. Informationen zu aktuellen Zusatzkarten und deren Konditionen können auf der Website des UNI- SPORT nachgelesen werden. Die Anzahl der buchbaren Zusatzkarten pro Angebot ist je nach Kapazität, pro Semester begrenzt. Für die Nutzung der Angebote, für die eine Zusatzkarte notwendig ist, muss ein gültiges UNISPORT-Abo bestehen.

4.2 Entgelte und Fälligkeit

Voraussetzung zum Erwerb einer Zusatzkarte ist ein UNISPORT-Abo. Eine Zusatzkarte kann für jeweils ein Semester erworben werden. Die Buchung erfolgt über das Kundenkonto. Die Zusatzkarte verliert ihre Gültigkeit mit Ende des je- weiligen Semesters, in dem sie gebucht wurde. Eine automatische Verlängerung geschieht nicht. Besteht kein gültiges UNISPORT-Abo oder endet vor dem Ende des laufenden Semesters, verliert auch die Zusatzkarte ihre Gültigkeit. Eine weitere Teilnahme an den Kursen ist nicht möglich. Die Weitergabe der Zusatzkarte an Dritte ist nicht gestattet.

5. Kursausfälle

Der UNISPORT informiert Teilnehmende umgehend über den Ausfall oder die Verschiebung eines Kurses. Planbare Maßnahmen (z.B. Klausurenphasen, Bauarbeiten, Veranstaltungen) werden frühzeitig angekündigt und kommuniziert.

6. Workshops

Die Teilnahme an Workshops, ist nur nach Buchung des jeweiligen Workshops im Kundenkonto möglich. Für die Anmeldung und Teilnahme an Workshops ist kein UNISPORT-Abo oder UNISPORT-Landau-Karte notwendig. Die Anzahl der Teilnehmenden ist abhängig von der Sportart begrenzt.

6.1 Anmeldung auf der Warteliste

Ist ein Workshop bereits ausgebucht erfolgt die Anmeldung unverbindlich auf der Warteliste des Workshops. Falls ein Platz für den Workshop frei wird, informiert der UNISPORT den Nachrückenden per E-Mail über das Freiwerden des Platzes. Wird der Platz nicht binnen 48 Stunden nach Zusendung der E-Mail bestätigt und bezahlt, gleicht dies einem Rücktritt von der Anmeldung, es fallen dabei keine Gebühren an. Wird ein Platz kurzfristig, also weniger als 72 Stunden vor Workshopbeginn durch den Rücktritt eines Teilnehmenden frei, behält sich der UNISPORT vor alle Personen auf der Warteliste zu kontaktieren. Der Platz wird in diesem Falle an die Person vergeben, die den Platz zuerst bestätigt. Die Zahlung des Nachrückenden erfolgt erst nach Bestätigung des Platzes und Zahlungsaufforderung durch den UNISPORT.

6.2 Rücktritt von einer Workshopanmeldung

Für den Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben.
Bis 24 Stunden vor Workshopbeginn: 10€ Bearbeitungsgebühr, anschließend wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe einbehalten.

Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzu- weisen, dass der dem UNISPORT entstandene Schaden wesentlich niedriger bzw. ersparte Aufwendungen des UNISPORT wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Beträge bzw. Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte (z.B. Nachrücker) stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Teilnehmer nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.3 Leistungsänderung oder Rücktritt durch den UNISPORT
Der UNISPORT kann einen Workshop ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben, ändern oder an einen an- deren Ort verlegen, wenn

a)  schlechte Wetterverhältnisse die Durchführung im Inte- resse der Teilnehmenden unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.

b)  die fachliche Anleitung des Angebotes nicht durch einen Übungsleitenden des UNISPORT erfolgen kann.

c)  die durch den UNISPORT festgelegt Mindestanzahl an Teilnehmenden nach Anmeldeschluss nicht erreicht wurde.

Der UNISPORT wird die Teilnehmer in diesen Fällen unver- züglich informieren. Im Falle der vollständigen Absage durch den UNISPORT werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Entgelte in vollem Umfang zurückerstattet.

7. Tageskarten

Die Angebote des UNISPORT-Abos und einige Angebote der Zusatzkarten können in Form von Tageskarten erworben wer- den. Informationen zu aktuellen Tageskarten und deren Kon- ditionen können auf der Website des UNISPORT nachgelesen werden. Diese gelten als Zugangsberechtigung für den jeweils gebuchten Tag und enden mit Betriebsschluss. Die Anzahl der zum Verkauf stehenden Tageskarten ist pro Tag begrenzt. Gruppentageskarten können für einzelne Angebote erwor- ben werden. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Ta- rifgruppe des Erwerbenden.

8. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungsvorgänge werden über unseren Zahlungspartner ProCampus GmbH vereinnahmt, eine andere Bezahlform ist nicht möglich.

9. Haftung

Die Haftung des UNISPORT, insbesondere für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichtverletzungen herrühren, ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet der UNISPORT für leichte Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des UNISPORT. Für selbstver- schuldete Unfälle und Schäden, die sich der Nutzer aus selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen und Krankheiten anlässlich der Benutzung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens des UNISPORTs, dessen Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen keine Haftungspflicht.

Jeder Teilnehmende haftet im üblichen Umfang für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden oder Verluste. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

10. Versicherung

Studierende und Bedienstete der RPTU Kaiserslautern- Landau sind vereinzelt im Rahmen von UNISPORT-Kursen des Sportprogramms über die Landesunfallkasse versichert. Jeder Unfall bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung der Landesunfallkasse. Spielgruppen ohne festen Übungsleitenden sind hiervon ausgenommen. Unfälle müssen auf einem Unfallmeldebogen, im Servicecenter des ZSGW sofort gemeldet werden. Die zeitnahe Begutachtung des Unfallschadens durch einen Durchgangs-Arzt/ Ärztin ist unerlässlich, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Kursangebote, die durch den Erwerb einer Zusatzkarte oder in Form eines Work- shops genutzt werden, sind nicht über die Landesunfallkasse versichert. Teilnehmende anderer Statusgruppen (s.o.) sind grundsätzlich nicht versichert und daher selbst für ihren Ver- sicherungsschutz verantwortlich.

11. Verwendung von Bildmaterial

Der UNISPORT ist berechtigt Bild- und Videoaufnahmen während der Angebote für die Öffentlichkeitsarbeit (auf Websites, in sozialen Medien, sowie in Printmedien) zu verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Der UNISPORT weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- braucherstreitbeilegung darauf hin, dass der UNISPORT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend würde oder der UNISPORT freiwillig daran teilnimmt, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehrgeschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/in- dex.cfm?event=main.home.chooseLanguage hingewiesen.

13. Kontakt

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern- Landau
Zentrum für Sport Gesundheit und Wohlbefinden Paul-Ehrlich-Straße 28

67663 Kaiserslautern
Tel.: 0631 205 3443 E-Mail: unisport-kl@rptu.de

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