Nutzungsordnung

Freizeiten


Nutzungs- und Teilnahmebedingungen zu den Freizeiten des UNISPORT des ZSGW der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU)

Stand März 2023

 

Die Nutzungs- und Teilnahmebedingungen beziehen sich auch die Freizeiten und Exkursionen (im Folgenden Freizeit), die durch den UNISPORT des ZSGW angeboten werden. Sie werden mit Buchung der Freizeit verbindlich anerkannt.

1. Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle Hochschulmitglieder (d.h. Studierende, Bedienstete, etc.) der RPTU Kaiserslautern-Landau. Freie Plätze stehen im Rahmen der Kapazitäten für Gäste zur Verfügung.

Die Anmeldung zu einer Freizeit kann ausschließlich über den Kundenlogin auf der Website des UNISPORT erfolgen. Das Anlegen eines Kundenkontos ist Voraussetzung. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Tarifgruppe. Ein Status- nachweis ist bei Erfassung der persönlichen Daten im Kundenkonto zu erbringen. Informationen zur Höhe des Entgeltes können auf der Website des UNISPORT nachgelesen werden. Die Teilnahme an einer Freizeit ist ab 18 Jahren gestattet; unter 18 Jahren muss beim UNISPORT eine gesonderte Genehmigung vor der Anmeldung eingeholt werden.

Folgende Tarifgruppen werden unterschieden

A

Studierende der RPTU Kaiserslautern-Landau

B

Bedienstete der RPTU Kaiserslautern-Landau
Bedienstete kooperierender Institutionen
Studierende anderer Hochschulen Auszubildende
FSJ, BFD
Schüler:innen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Menschen mit Beeinträchtig (ab 50% Schwerbehinderung)
Rentner:innen/ Pensionär:innen

C

Alle anderen Personen, die den vorherigen Gruppen nicht zugeordnet werden können

 

2. Anmeldungen zu einer Freizeit

Der Zeitpunkt zur Anmeldung zu den Freizeiten wird frühzeitig auf der Website des UNISPORT bekannt gegeben.
Ein UNISPORT-Abo ist für die Teilnahme an einer Freizeit nicht notwendig.

2.1 Anmeldung auf der Warteliste

Ist eine Freizeit bereits ausgebucht, erfolgt die Anmeldung unverbindlich auf der Warteliste der Freizeit. Falls ein Platz in der Freizeit frei wird, informiert der UNISPORT den Nachrücker per E-Mail über das Freiwerden des Platzes. Wird der Platz nicht binnen 48 Stunden nach Zusendung der E-Mail bestätigt und bezahlt, gleicht dies einem Rücktritt von der Anmeldung. Es fallen dabei keine Gebühren an.

Wird ein Platz kurzfristig, also weniger als 72 Stunden vor Frei- zeitbeginn durch den Rücktritt eines Teilnehmenden frei, behält sich der UNISPORT vor, alle Personen auf der Warteliste zu kontaktieren. Der Platz wird in diesem Falle an die Person vergeben, die den Platz zuerst bestätigt. Die Zahlung des Nachrückenden erfolgt erst nach Bestätigung des Platzes und Zahlungsaufforderung durch den UNISPORT.

3. Rücktritt von einer Freizeitenanmeldung

Eine Stornierung kann im Kundenkonto erfolgen.
Für den Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung werden folgende Stornierungsgebühren erhoben.

Bei jeder Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € einbehalten.

Je nach Zeitpunkt der Stornierung werden zudem folgende Beträge fällig:
Ab 42 Tage vor Reisebeginn: 40% des Kursbeitrages
Ab 14 Tage vor Reisebeginn: 100% des Kursbeitrages

Liegt die Teilnahmegebühr unter 50€, senkt sich die Bearbeitungsgebühr auf 10€ ab und die Rücktrittsgebühr ab 42 Tage vor Reisebeginn entfällt, die Rücktrittsgebühr ab 14 Tage vor Kursbeginn bleibt bestehen.

Dem Teilnehmenden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass der dem UNISPORT entstandene Schaden wesentlich niedriger bzw. ersparte Aufwendungen des UNISPORT wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Beträge bzw. Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte (z.B. Nachrücker) stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Teilnehmende nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen!

Sofern die Durchführung einer Freizeit des UNISPORT, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Übungsleitenden, von Teilnehmenden nachhaltig gestört wird, kann dieser vom Angebot ausgeschlossen werden. Der UNISPORT behält jedoch den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem UNISPORT in diesem Fall keine oder eine niedrigere Teilnahmegebühr zusteht. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförde- rung gehen zu Lasten des Teilnehmenden.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungsvorgänge werden über unseren Zahlungspartner ProCampus GmbH vereinnahmt, eine andere Bezahlform ist nicht möglich.

5. Leistungsänderung oder Rücktritt durch den UNISPORT
Der UNISPORT kann die Freizeit ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Ort verlegen, wenn

a) schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmenden unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.

b)  die durch den UNISPORT festgelegt Mindestanzahl an Teilnehmenden nach Anmeldeschluss nicht er- reicht wurde.

c)  behördliche Anordnungen oder Allgemeinverfügungen am Abreise- oder am Kursort die Durchführung eines Kurses oder der gesamten Freizeit nicht erlau- ben.

d)  die RPTU internen Regularien einer Durchführung des Kurses, inkl. des Transfers und der Übernachtung nicht gestatten.

Der UNISPORT wird die Teilnehmenden in diesen Fällen unverzüglich informieren. Im Falle der vollständigen Lehrgangs- absage durch den UNISPORT werden den Teilnehmenden die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

6. Haftung

Soweit der UNISPORT lediglich als Vermittler von eigenständigen Leistungsbeziehungen zwischen Teilnehmenden und Dritten auftritt, haftet er nicht für Leistungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit dieser vermittelten Fremdleistung. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt.

Die Haftung des UNISPORT im Übrigen, insbesondere für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichtverletzungen herrühren, ist auf vorsätzli- ches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet der UNISPORT für leichte Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des UNISPORT.

Jeder Teilnehmende haftet im üblichen Umfang für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden oder Verluste. In Bezug auf die angemietete Unterkunft wird der Einzelverursachende in Regress genommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend emp- fohlen. Freizeiten im Outdoorsport sind höchst witterungsabhängig. Eine Garantie, dass die sportliche Ausbildung geleis- tet werden kann, wird vom UNISPORT nicht gegeben. Gege- benenfalls wird auf andere Sportarten ausgewichen.

Grundsätzlich können Outdoorsportarten gefährlich sein, ein Restrisiko ist nie auszuschließen. Für selbstverschuldete Un- fälle und Schäden, die sich der Nutzer aus selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen und Krankheiten anlässlich der Be- nutzung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens des UNISPORTs, dessen Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen keine Haftungspflicht.

7. Versicherung

Teilnehmende sind während der Freizeiten über ihre eigene Kranken- und ggf. Unfallversicherung versichert und nicht über die Landesunfallkasse.

 

Für Unfälle, die beim Sportprogramm und anderen Freizeit- aktivitäten auftreten, ist der Teilnehmende selbst verantwortlich. Deshalb empfehlen wir allen Teilnehmende, Zusatz- versicherungen (Reiserücktritts- sowie Auslandskranken- und Unfallversicherung) abzuschließen.

8. Verwendung von Bildmaterial

Der UNISPORT ist berechtigt Bild- und Videoaufnahmen während der Freizeiten für die Öffentlichkeitsarbeit des ZSGW (auf Websites, in sozialen Medien, sowie in Printmedien) zu verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

9. Verbraucherstreitbeilegung

Der UNISPORT weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- braucherstreitbeilegung darauf hin, dass der UNISPORT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druck- legung dieser Bedingungen verpflichtend würde oder der UNISPORT freiwillig daran teilnimmt, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/in- dex.cfm?event=main.home.chooseLanguage  hingewiesen.

10. Kontakt

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern- Landau
Zentrum für Sport, Gesundheit und Wohlbefinden Paul-Ehrlich-Straße 28

67663 Kaiserslautern
Tel.: 0631 205 3443
E-Mail: unisport-outdoor@rptu.de

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